AGB

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für “LaKi – Das Freie Rad für Lasten und Kindertransport des ADFC Dreieich e.V.“

Das Vorwort zum Kleingedruckten

  • “LaKi – Das Freie Rad für Lasten und Kindertransport des ADFC Dreieich e.V.“ ist ein Angebot des ADFC Dreieich e.V., das keine kommerziellen Zwecke verfolgt. 
  • Wir wollen Mobilität in der Stadt ohne Auto ermöglichen und stellen deshalb jeder Person unser Lastenrad zur Verfügung. Wir bitten dich, sorgsam mit unserem Lastenrad umzugehen, damit es lange vielen Menschen zur Verfügung steht. 
  • Die folgenden Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen. 

Allgemeines

  • Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe eines Lastenfahrrads (im Weiteren “Fahrrad”) von dem eingetragenen Verein mit dem Namen Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Dreieich e.V., Registereintrag: VR 5455 beim Amtsgericht Offenbach am Main (im Weiteren als “Anbieterin” bezeichnet) an registrierte Nutzer_innen (im Weiteren als “Nutzerin” bezeichnet). Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich. 
  • Mit der Inanspruchnahme der Leihe des/der auf der Homepage unter dem Projekt “LaKi – Das Freie Rad für Lasten und Kindertransport des ADFC Dreieich e.V.” genannten Fahrrades erklärt sich die Nutzerin für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden. 
  • Zu keiner Zeit erwirbt der Nutzer Eigentumsrechte an dem Fahrrad. Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projektes verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. 

Benutzungsregeln

  • Jede Nutzerin ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrades für dieses verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrrad während der Ausleihe an Dritte weiter verliehen wird. 
  • Die Anbieterin übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrades. Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrades ist vor Fahrtbeginn durch die Nutzerin zu prüfen. Dies beinhaltet auch die Überprüfung der Beleuchtungsanlage. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden. 
  • Das Fahrrad wird von der Anbieterin kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch die Nutzerin ist nicht gestattet. 
  • Die Nutzerin ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und siehe Gebrauchsanleitung) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten. 
  • Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchs mit dem bei der Ausleihe mit ausgeliehen Schloss gegen die einfache Wegnahme zu sichern. D.h. es ist an einen festen Gegenstand anzuschließen. 
  • Es ist der Nutzerin untersagt, Umbauten am Fahrrad vorzunehmen.

Haftung

  • Die Haftung der Anbieterin für die Nutzung des Fahrrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Anbieterin beruhen. 
  • Die Nutzerin haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Fahrrad, sofern diese auf nicht-vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet die Nutzerin auch für Verlust und Untergang des Fahrrades oder einzelner Teile davon.
  • Die Nutzerin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Fahrräder kein Vollkaskoschutz und kein Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Sie ist daher ausschließlich durch eine eventuell von ihr abgeschlossene Haftpflichtversicherung versichert. 

Kontakt

  • Sollte es etwas geben, von dem du als (potenzielle) Nutzerin glaubst, dass wir als Anbieterin es wissen sollten (Schäden am Fahrrad, Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen, Probleme mit diesen Bedingungen hier o.ä.), dann ruf uns doch bitte an oder schreib uns eine Mail an lastenrad@adfc-dreieich.de.
  • Wir sind sehr daran interessiert, dieses Projekt für alle so angenehm wie möglich umzusetzen. 
  • Ein letzter Vorbehalt: Da sich das Projekt im Aufbau befindet und unter Umständen nicht alle Eventualitäten bedacht wurden, behält sich die Anbieterin vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen.

Sonstiges/Gültigkeit/Salvatorische Klausel

Der Anbieter kann ohne Angabe von Gründen die Ausleihe aller oder einzelner Fahrräder einstellen oder auch einzelnen Personen untersagen.

Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen berührt deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Eine ungültige Bestimmung ist durch eine wirksame, die wirtschaftlich der ungültigen möglichst nahekommt, zu ersetzen.